Brandschutzordnungen
nach DIN 14096

Brandschutzordnungen bestehen aus drei Teilen und regeln zusammenfassend das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall sowie das Verhalten zur Brandverhütung im Vorfeld.

Teil A:

Dieser Teil der Brandschutzordnung richtet sich an alle Nutzer/ Besucher einer baulichen Anlage oder Einrichtung. Es handelt sich hierbei um einen Aushang, der in kurzen Worten Verhaltensanweisungen für den Brandfall liefert.
 


Teil B:

Textlicher Teil für Personen, die sich regelmäßig im Objekt aufhalten (Betriebsangehörige, Bewohner, etc.), aber im Brandfall keine besonderen Brandschutzaufgaben übernehmen. Er beinhaltet Anweisungen zur Brandverhütung und gibt vorbereitende Informationen zur Brandmeldung und Brandbekämpfung.

 

Teil C:

Textlicher Teil für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dies können Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Räumungshelfer etc. sein, die vorbeugende Aufgaben zur Brandverhütung übernehmen bzw. überwachen oder im Brandfall zum Teil fest konzeptionierte Tätigkeiten ausführen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann der Umfang der Aufgaben stark variieren.  
Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine auf Ihre Bedürfnisse individuell abgepasste Brandschutzordnung zu erstellen.

 

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