Bestuhlungspläne

Bestuhlungspläne werden für Versammlungsstätten benötigt, die mehr als 200 Personen beherbergen können und werden nach den Richtlinien der Versammlungsstättenverordnung erstellt.

Bestuhlungspläne sind verpflichtend vorgeschrieben für alle Versammlungsstätten wie bspw. Konferenzgebäude, Konzerthallen, Sportstätten, Kinos, Theater, die mehr als 200 Personen fassen. Der Betreiber bzw. der Veranstalter hat für die Erstellung von Bestuhlungsplänen zu sorgen. Bestuhlungspläne sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Je nach Veranstaltung kann die Bestuhlung variieren. Es gibt daher häufig mehrere Bestuhlungspläne für eine Versammlungsstätte. Im Bestuhlungsplan wird u.a. die Anzahl und Anordnung der Stühle, der Verlauf von Rettungswegen, die Anzahl und Breite der Notausgänge und viele weitere sicherheitsrelevante Informationen dargestellt. die Bestuhlungsart inkl. der Plätze für Rollstuhlfahrer, Bühne oder Vortragsflächen, Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege. 

 

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