Feuerwehrpläne dienen den Hilfsorganisationen zur Einsatzvorbereitung und sind im Fall der Fälle mit den enthaltenen Informationen eine große Arbeitshilfe.
Ob für ein Objekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Grundsätzlich ist immer dann ein Feuerwehrplan vorzuhalten, wenn im Objekt eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut ist. Des Weiterhin wird in der Regel für Sonderbauten in den entsprechenden Bauvorschriften eine Forderung nach Feuerwehrplänen aufgestellt. Es kann vom Betreiber eines Objektes aber auch freiwillig ein Feuerwehrplan für die örtlich zuständige Feuerwehr erstellt werden, um dadurch einen Zugewinn an Sicherheit zu erzielen.
Feuerwehrpläne sind nach den Grundanforderungen der DIN 14095 und gegebenenfalls unter Berücksichtigung spezieller Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr anzufertigen. In der DIN 14095 ist u.a. auch gefordert, dass Feuerwehrpläne stets auf aktuellem Stand gehalten werden müssen. Spätestens alle 2 Jahre hat der Betreiber der baulichen Anlage den Feuerwehrplan von einer sachkundigen Person, also einer Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann, prüfen zu lassen. Gerne kümmern wir uns mit unserer ganzen Kompetenz auf diesem Gebiet auch um Ihre Feuerwehrpläne.
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